Allgemeine Geschäftsbedingungen
Executive Office GmbH übt seine Tätigkeit im Sinne aller Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes Business Centers Schweiz aus.
Executive Office GmbH unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Vorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu erbringenden Leistungen, der Zeitraum das Honorar angegeben werden. Der Interessent erhält das Angebot ausschliesslich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Leistung. Sein Inhalt darf, wenn nicht anderes vereinbart, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Das Angebot oder auch nur Auszüge daraus, dürfen vom Interessenten niemals an ein Unternehmen, das in Konkurrenz zu Executive Office GmbH steht, weitergegeben werden.
Das im Angebot genannte Honorar oder Dienstleistungspreise umfasst grundsätzlich alle von Executive Office GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, ist ein gesonderter Auftrag notwendig. Mehrkosten, die von Executive Office GmbH nicht zu vertreten sind und Mehrkosten, die von Executive Office GmbH bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht erkennbar waren, werden von Executive Office GmbH gesondert in Rechnung gestellt, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat.
Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Exklusivität für bestimmte Projekte und Projektfelder, kann Executive Office GmbH nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Preisanpassungen der Dienstleistungspakete können nach Vorankündigung jederzeit erfolgen ohne dass eine Vertragsanpassung nötig ist.
Executive Office GmbH verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass Executive Office GmbH immer auf dem neusten Informationsstand gehalten wird.
Gewährleistung und Haftung von Executive Office GmbH richten sich, sofern nicht anders bestimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Auftraggeber bei nicht termingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Executive Office GmbH beruhen, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachten Leistungen haben für ihn kein Interesse mehr, so muss er das fehlende Interesse glaubhaft machen. Executive Office GmbH haftet nicht für Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit das Verhalten zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen kann und nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Executive Office GmbH steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Informationen / Postsendungen oder dergleichen ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruhen, die ausserhalb des betrieblichen Bereichs von Executive Office GmbH liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers und von Executive Office GmbH nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen - oder die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs von Executive Office GmbH liegen, jedoch von diesem nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Streik. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Sollten sie vom Auftraggeber in Rechnung gestellten Leistungen, in der 2. Mahnstufe sein, so steht es Executive Office GmbH frei die Dienstleistung sofort einzustellen. Schadenersatzansprüche seitens Auftraggeber werden ausdrücklich ausbedungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, Zug. Falls einzelne Bestimmungen oder Punkte unwirksam sind oder unwirksam werden, ist davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich identisch sind.
Stand. 01.08.2021